Allgemeine Nutzungs-
bedingungen (AGB) mit Gültigkeit ab dem 7. Dezember 2022

der AnyMove GmbH, Leuschnerdamm 31, 10999 Berlin HRB 227454 B (nachfolgend „AnyMove“ genannt)
Letzte Aktualisierung: 30. November 2022

1. Gegenstand

ANYMOVE GmbH, Leuschnerdamm 31, 10999 Berlin („ANYMOVE“), ist Betreiberin von ANYMOVE. ANYMOVE ist eine Plattform („Plattform“), die es registrierten Nutzer:innen („Nutzer“) ermöglicht Fahrzeuge als Mieter:innen („Mieter“) zu buchen die von zertifizierten Vermieter:innen („Vermieter“) zur Vermietung angeboten werden. ANYMOVE nimmt dabei eine vermittelnde Aufgabe ein und wird nicht Partei des zwischen Mieterin und Vermieterin über ANYMOVE geschlossenen Mietvertrags oder ANYMOVE selbst kann auch als Vermieterin auftreten. Die Plattform basiert auf mobilen Applikationen („APP“) oder anderen Internetanwendungen.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für die Nutzung der App und anderen Internetanwendungen sowie für die Anmietung und Vermietung von Fahrzeugen darüber.


2. Bedingungen für die Nutzung der App und anderer Internetanwendungen

Um die App nutzen zu können und auf deren Funktionen zugreifen zu können, muss der Nutzer sich für ein Nutzerkonto registrieren. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt online, z.B. über die App. Der Nutzer ist während der Nutzung der Dienste von ANYMOVE dafür verantwortlich, dass die technischen Eigenschaften seines mobilen Endgeräts, Computers oder anderer Geräte und sein Netzwerk den Zugriff auf die App, Webseite oder andere Internetanwendungen gestatten.

Registrieren dürfen sich nur natürliche Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, juristische Personen und Personengesellschaften. Bei der Registrierung gibt der Nutzer ein Mobilnummer und eine SMS Code (Zwei-Faktor-Authentifizierung) ein (zusammen „Zugangsdaten“), mit denen er nach erfolgreicher Registrierung Zugriff auf sein durch ANYMOVE freigeschaltetes Nutzerkonto erhält. Der Nutzer hat für eine erfolgreiche Registrierung seinen vollständigen Namen, eine aktuelle Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und weitere Identifizierungsmerkmale anzugeben. Juristische Personen, Personengesellschaften und eingetragene Kaufleute verpflichten sich außerdem, falls vorhanden, ihren Firmennamen und die Handelsregisternummer anzugeben. ANYMOVE ist berechtigt, die Personalien, die Wohnanschrift und die weiteren Angaben durch einen gültigen Personalausweis oder andere geeignete Dokumente zu überprüfen. Ein Nutzer darf nicht mehr als ein Nutzerkonto registrieren und sein Nutzerkonto nicht auf andere übertragen.

Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Zugangsdaten vertraulich zu verwahren und vor der Einsichtnahme durch Dritte zu schützen. Der Nutzer verpflichtet sich, ANYMOVE unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er vermutet, dass seine Zugangsdaten verloren gegangen sind, gestohlen wurden oder sein Nutzerkonto auf andere Weise durch eine nicht autorisierte dritte Person genutzt wird.

Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte auf seinem Nutzerprofil zu teilen oder hochzuladen, die strafbar, rechtswidrig, irreführend, diskriminierend, falsch oder betrügerisch sind oder die Rechte einer anderen Person verletzen.

Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung aktuelle, richtige und vollständige Angaben zu machen. Der Nutzer hat sämtliche persönliche Daten während der Dauer seines Nutzungskontos stets auf dem aktuellen Stand zu halten. ANYMOVE übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben auf dem Profil des Nutzerkontos und Angebote von Nutzern sowie sonstiger Informationen und Inhalte, die Nutzer auf der Plattform einstellen.

ANYMOVE behält sich vor, Inhalte zu sperren oder zu entfernen, die unter Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen öffentlich gemacht wurden.


3. Zahlungsdaten und Schadensersatz

Um ein Fahrzeug über die ANYMOVE anmieten und nutzen zu können, muss der Mieter entweder bei Registrierung oder später in seinem Nutzerkonto ein von ANYMOVE akzeptiertes Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte oder andere Online-Zahlungsmittel) auswählen und die entsprechenden Daten hinterlegt haben.

Mit Bestätigung des Zahlungsmittels ermächtigt der Mieter ANYMOVE, das entsprechende Zahlungsmittel zur Begleichung aller Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform anfallen, und aller ANYMOVE zustehenden Forderungen zu nutzen.

Nutzer („Anspruchssteller“) können die in der Gebühren- und Kostenordnung definierten Ansprüche gegen einen anderen Nutzer („Anspruchsgegner“) beim ANYMOVE Kundenservice geltend machen. Dies hat innerhalb von 180 Tage nach der Rückgabe des Fahrzeugs zu erfolgen. Der ANYMOVE Kundenservice entscheidet, ob er die Forderung für begründet hält. Ist dies der Fall, wird er den in der Gebühren- und Kostenordnung definierten Betrag beim Anspruchsgegner einziehen und die ausgewiesene Summe an den Anspruchsteller auszahlen. Der Anspruchsgegner erklärt sich für diesen Fall mit dem Einzug der Forderung einverstanden. Anspruchsteller und Anspruchsgegner bleibt der Rechtsweg unabhängig von der Entscheidung des ANYMOVE Kundenservice offen, insbesondere kann der Anspruchsteller selbständig weitere und höhere Ansprüche geltend machen. In bestimmten in der  Gebühren- und Kostenordnung aufgeführten Fällen ist ANYMOVE, ohne dass ein Nutzer Ansprüche geltend macht, berechtigt, eine zusätzliche Gebühr zu verlangen. Bei den in der Gebühren- und Kostenordnung aufgeführten Beträgen handelt es sich um pauschalisierten Schadensersatz. Der Anspruchsgegner kann nachweisen, dass dem Anspruchsteller oder ANYMOVE niedrigere Kosten entstanden sind. Ebenso können ANYMOVE oder der Anspruchsteller nachweisen, dass ihnen höhere Kosten entstanden sind.


4. Bedingungen für das professionelle Vermieten von Fahrzeugen über ANYMOVE

Juristische Personen, Personengesellschaften und natürliche Personen können unter folgenden Voraussetzungen über die ANYMOVE App Fahrzeuge zur Vermietung anbieten:

  • Vollendung des 18. Lebensjahrs;
  • Eigentümer des zur Vermietung angebotenen Fahrzeugs oder, sofern es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, die Zustimmung des Leasinggebers zur Vermietung;
  • Nachweis über die Zulassung des Fahrzeugs auf den Eigentümer durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein);
  • Zustimmung zu digitale Ent- und Verriegelung durch ANYMOVE;
  • Das Fahrzeug muss für eine von ANYMOVE zertifizierte digitale Ent- und Verriegelung geeignet sein. Ansonsten ist das Fahrzeug mit einer Fahrzeugschlüsselbox („Key Box“) auszustatten.

Die von ANYMOVE zertifizierte digitale Ent- und Verriegelung ermöglicht es dem Mieter, die Ausleihe ohne physischen Kontakt zum Vermieter des Fahrzeugs durchführen zu können. Der Mieter kann das Fahrzeug mit Hilfe der von ANYMOVE zertifizierte digitale Ent- und Verriegelung über die ANYMOVE App bei Mietbeginn aufschließen und bei Mietende wieder verschließen.

Im Rahmen des vom Vermieter durchzuführenden Einstellvorgang vor Beginn der Vermietung überprüft ANYMOVE anhand der Marke, des Typs, und des Alters des Fahrzeugs, ob sich das jeweilige Fahrzeug des Vermieters für das Vorhalten einer von ANYMOVE zertifizierte digitale Ent- und Verriegelung eignet. 

Liegen die technischen Voraussetzungen für eine Vorhaltung der Key Box vor, kann der Vermieter von ANYMOVE zertifizierte digitale Ent- und Verriegelung kostenpflichtig bestellen. 

Die von ANYMOVE zertifizierte digitale Ent- und Verriegelung verbleibt im Eigentum von ANYMOVE und wird für einen monatlichen Mietzins von 45,00 € an den Vermieter vermietet. Der Mietzins wird mit den Mieteinnahmen verrechnet. Falls dies nicht möglich sein sollte, wird das hinterlegte Zahlungsmittel belastet.

Es dürfen nur Fahrzeuge vermietet werden, die den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Der Vermieter hat vor Einstellen eines Fahrzeugs diese Bedingungen sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen und zu gewährleisten, dass sein zu vermietendes Fahrzeug diese Bedingungen erfüllt (insbesondere darf der Wert des Fahrzeuges 150.000 € und die Nennleistung 500 Kilowatt nicht übersteigen). Die Einhaltung dieser Bedingungen ist auch Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Die Fahrzeuge müssen regelmäßig im Einklang mit den Herstellerempfehlungen gewartet werden und die für die Zulassung erforderliche Sicherheitsausrüstung besitzen (z.B. Sommerreifen, wintertaugliche Bereifung). Die Fahrzeugausrüstung muss nach bestem Wissen des Fahrzeuginhabers in einem ordnungsgemäßen Betriebszustand sein, einschließlich Reifen, Bremsen, Scheinwerfer, sonstige Leuchten, Lenkung und Sicherheitsgurte. Alle Mautgeräte müssen für die Vermietung über ANYMOVE entfernt werden.

Der gesetzlich vorgesehene Zeitabstand für die Hauptuntersuchung darf nicht abgelaufen sein. Ist bei einem Fahrzeug der auf der Prüfplakette angegebene Monat abgelaufen, kann es nicht über ANYMOVE vermietet werden, selbst wenn es nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften weiterhin im Straßenverkehr geführt werden darf.

Die Fahrzeuge müssen über die gesetzlich erforderliche Pflichtversicherung verfügen. Der Vermieter wird darauf hingewiesen, dass ein Nichtbezahlen der Versicherungsprämie für die Pflichtversicherung zur Außerbetriebssetzung des Fahrzeugs führen kann.

Es gelten darüber hinaus die folgenden Bedingungen für eine Vermietung über ANYMOVE:

  • Der Fahrzeuginhaber muss über mindestens zwei Sätze an Tür- und Zündschlüsseln verfügen;
  • Die Angaben im Angebot des Vermieters müssen wahrheitsgetreu, zuverlässig, vollständig und aktuell sein;
  • Die Fahrzeuge dürfen keine Fehler in den Komfortfunktionen, die den erwarteten bzw. normalen Gebrauch bei der Mietung beeinträchtigen (z.B. verklemmte Fensterscheibe), aufweisen;
  • Die Fahrzeuge dürfen nicht Gegenstand von schwerwiegenden und oder übermäßigen Beschwerden anderer Nutzer sein.

5. Bedingungen für das Mieten von Fahrzeugen über die ANYMOVE APP 

Um Fahrzeuge über die ANYMOVE APP mieten zu können muss der jeweilige Mieter folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahre;
  • Inhaber einer für das jeweilige Fahrzeug erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedstaat der EU oder von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ausgestellt worden ist. Diese ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt dabei über die App, indem die dort vorgegebenen Schritte durchlaufen werden. Für die Verifizierung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis wird ein Verifizierungsdienstleister eingesetzt.
  • Es dürfen keine Zahlungsversäumnisse aus einer vorausgehenden Anmietung oder -verweigerungen vorliegen;
  • Es dürfen in der Vergangenheit mit einem über ANYMOVE gemieteten Fahrzeug nicht mehr als zwei Ordnungswidrigkeiten, wofür eine Geldbuße von 60,00 € oder höher festgesetzt wurde, oder eine Straftat begangen worden sein;
  • Der Mieter muss medizinisch fahrtüchtig sein, ferner darf er nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke (0,00 Promille), bewusstseinsverändernder oder berauschender Mittel stehen oder solche Getränke und Mittel während der Fahrt zu sich nehmen;

Dem Vermieter steht es frei, nachfolgende zusätzliche Regeln und Bedingungen für die Anmietung seines Fahrzeugs vorzuschreiben:

  • Mindestalter des Mieters;
  • Mindestdauer, in welcher der Mieter Inhaber der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sein muss;
  • Einschränkungen und Verbote für die Verwendung zur Beförderung von Tieren;
  • kürzere Höchstdauer der Anmietung als 90 Tage.

6. Bedingungen für die Einzelmietverträge

ANYMOVE kann zur Auffindung eines geeigneten Fahrzeugs entsprechende Suchfunktionen anbieten. Hat der Mieter ein für ihn passendes Fahrzeug gefunden, kann er das angebotene Fahrzeug sofort buchen. Der Mietvertrag kommt zustande, indem der Mieter den Buchungsvorgang durchläuft und am Ende die kostenpflichtige Buchung bestätigt. Die Höchstmietdauer wird beim Buchungsvorgang angezeigt. 

Der gesamte vom Mieter für die Vermietung und andere Dienstleistungen zu zahlende Betrag („Mietpreis“), ausschließlich der Option zur Selbstbehaltsreduzierung, kann beinhalten:

  • Der von Vermieter festgesetzte Mietzins („Anmietungspreis“) pro Tag für die Anmietung seines Fahrzeugs;
  • Eine vom Vermieter festgesetzte Kilometererweiterung pro Miettag;
  • Eine von ANYMOVE erhobene Servicegebühr, die den Betrieb der Plattform und die Sicherstellung des operativen Betriebs ermöglicht.
  • Eine Prämie für die Pannenhilfe, die den Mieter im Pannenfall absichert.
  • Eine Versicherungsprämie, welche die Miete unter den in der App gewählten Optionen absichert.

7. Übergabe des Fahrzeugs

Der Vermieter hat das Fahrzeug dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen.

Den Zustand des Fahrzeugs hat der Mieter unmittelbar bei Entriegelung des Fahrzeugs zu überprüfen und Mängel oder Schäden über die APP oder über die E-Mail help@anymove.app zu melden.

Der Mieter verpflichtet sich darüber hinaus die folgenden acht Weitwinkelfotos des Fahrzeugs aufzunehmen und diese innerhalb von 30 Minuten nach Entriegelung des angemieteten Fahrzeugs über die App hochzuladen oder per E-Mail an help@anymove.app zu schicken:

Vorderseite, vorne links, linke Seite, hinten links, Rückseite, hinten rechts, rechte Seite, vorne rechts.

8. Nutzung des Fahrzeugs

Der Mieter hat das Fahrzeug pfleglich und sorgsam zu behandeln. Der Mieter muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überzeugen, im speziellen durch eine Sichtprüfung der Räder und Reifen und der Außenbeleuchtung. Der Mieter muss bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem gemieteten Fahrzeug zu jeder Zeit die jeweiligen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen einhalten. ANYMOVE übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen Verstoß des Kunden gegen diese Pflichten entstehen. Bei einem Verstoß des Mieters gegen die genannten Pflichten haftet der Mieter grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden.

Der Mieter darf das Fahrzeug keinem Dritten zum Gebrauch überlassen, außer es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vor.

Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern genutzt werden: Norwegen, Schweden, Finnland, Deutschland, Dänemark, Polen, Portugal, Tschechien, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Italien, Ungarn, Monaco, Slowenien, Kroatien, Slowakei, Großbritannien, Irland, San Marino, Vatikan, Liechtenstein, Andorra.

Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken bzw. in folgender Weise zu nutzen:

  • zur gewerblichen Personenbeförderung und zur sonstigen gewerblichen Personenmitnahme;
  • zur Weitervermietung und Weitergabe an nicht fahrberechtigte Dritte;
  • zu motorsportlichen Zwecken, z. B. für Rennen, das Fahren auf abgesperrten Rennstrecken;
  • für Sicherheitstrainings und sonstige Fahrzeugtests;
  • zur Begehung von Straftaten;
  • zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen;
  • zum Transport von Gegenständen, die (z. B. aufgrund Größe, Form oder Gewicht) die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug/den Innenraum beschädigen können;
  • zum Tiertransport, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Transportbehältnis/Käfig, der sicher im Kofferraum verstaut wird; 
  • als Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol (es gilt eine Promillegrenze von 0,0‰), Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können;
  • zur Beförderung von Kindern oder Kleinkindern ohne erforderliche Kindersitzvorrichtung. Zur Installation von Kindersitzvorrichtungen sind zwingend sämtliche Herstellerhinweise und ggf. Vorgaben des Anbieters zu beachten;
  • es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die nicht nur ausnahmsweise auf Flugfeldern aller Art oder anderen Verkehrsflächen von Flughäfen eingesetzt werden, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind;
  • der vorübergehende Einsatz von Fahrzeugen auf unter lit a genannten Geländen (z.B. bei Bauarbeiten);
  • das Rauchen und Dampfen im Fahrzeug mit z.B. einer E-Zigarette, einer Zigarette, einem Tabakerhitzer, eines Vaporizer (Verdampfen von Liquids, “Vaping”) und allen artverwandten Methoden ist nicht gestattet. 

Im Falle von Fahrzeugschäden und technischen Defekten, welche den Gebrauch des Fahrzeugs als Fortbewegungsmittel erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen, endet die Vermietung abweichend von der gebuchten Mietdauer mit Eintritt dieses Ereignisses. Dies ist dem ANYMOVE Kundenservice sofort anzuzeigen.

Für die gegen den Mieter im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs verhängten Verwarnungsgelder, Geldbußen oder Geldstrafen ist der Mieter selbst verantwortlich. Es wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenordnung fällig.

Der Mieter stimmt zu, dass zum Zwecke des Diebstahlschutzes und zur Durchführung des Betriebsablauf, die Fahrzeugposition sowie Fahrdaten wie Kilometerstände und Batterieladezustand sowie Beschleunigungswerte über die X-Achsen, Y-Achse und Z-Achse überwacht werden können. Unsere Fahrzeuge sind mit einer aktiven Raucherkennung ausgestattet. Diese erkennt, ob im Fahrzeuginnenraum geraucht oder gedampft wurde und identifiziert damit etwaige Verstöße gegen das in diesen Bedingungen definierte Rauchverbot. Es werden im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot ein Zeitstempel und eine Ortsangabe von dem Gerät erfasst.

Die Daten werden von verschiedenen Dienstleistern erhoben und verarbeitet. Mit den Dienstleistern haben wir zum Schutz Ihrer Daten jeweils Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen. Die so gewonnenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist 3 Jahre archiviert. Die erhobenen Daten können als Beweis in Strafangelegenheiten und bei Verstößen gegen diese AGB verwendet werden.

9. Rückgabe des Fahrzeugs

Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe nach dem von ANYMOVE zur Verfügung gestellten Rückgabebericht zu dokumentieren und erneut folgende Fotos in der APP oder per E-Mail an help@anymove.app bereitzustellen.

Vorderseite, vorne links, linke Seite, hinten links, Rückseite, hinten rechts, rechte Seite, vorne rechts.

Die Regeln des Batterieladestand zu Mietbeginn und Mietende wird für den jeweiligen Service in der APP angezeigt. Bei einem niedrigeren Batterieladezustand zu Mietende wird die fehlende Batterieladung zuzüglich einer Aufwandspauschale gemäß der Gebühren- und Kostenordnung in Rechnung gestellt. Zum Nachweis höherer oder niedrigerer Kosten gilt Absatz 3. entsprechend. Das Fahrzeug muss jedoch mit einem Batterieladestand von mindestens 10% des Gesamtvolumens abgestellt werden. Entstehende Gebühren für das Abschleppen oder Nachladen sind in der Gebühren- und Kostenordnung geregelt.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug im Sauberkeitszustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat er dem Vermieter die durch die Reinigung entstehenden Kosten gemäß Gebühren- und Kostenordnung zu ersetzen.

Das angemietete Fahrzeug ist in einem Umkreis von 400 Metern um die für das Fahrzeug angegebene Adresse zurückzugeben. Die Adresse ist zum Mietende in der APP zu finden. Fahrzeuge mit einem Privatparkplatz sind genau an diesem zurückzubringen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Vereinbarungen haben über den von ANYMOVE vorgesehenen Mechanismus bzw. den über den Kundenservice per Chat oder Telefonat zu erfolgen. Das Fahrzeug muss im öffentlichen Verkehrsraum auf einem Platz, der ein dauerhaftes, kostenloses Parken ermöglicht, abgestellt werden. Zuwiderhandlung werden gemäß Gebühren- und Kostenordnung geahndet.

Mieter müssen über die App oder den Kundenservice eine Verlängerung anfragen, sofern eine Rückgabe innerhalb der gebuchten Zeit nicht möglich ist. Der zusätzliche Mietpreis wird während des Vorgangs angezeigt bzw. mitgeteilt. Erfolgt keine Verlängerung und geben Mieter das Fahrzeug nicht innerhalb der ersten 30 Minuten nach dem vereinbarten Rückgabedatum und -zeit zurück, so sind die folgenden Verspätungsgebühren nach  Gebühren- und Kostenordnung fällig. Zum Nachweis höherer oder niedrigerer Kosten gilt Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Zudem ist der Mietpreis des letzten Buchungstages als Mietpreis für jede angefangene 24 Stunden der Verspätung zu zahlen.

Der Vermieter kann das Fahrzeug nach der Kulanzzeit von 30 Minuten nach Ende der Anmietung jederzeit als gestohlen melden.


10. Stornierung

Mieter können die Buchung bis zum erstmaligen Aufschließen des Fahrzeugs über help@anymove.app stornieren.

Es fallen dabei die folgenden Kosten und Stornierungsgebühren an:

Bis einer Stunde nach der kostenpflichtigen Buchung:
  keine Kosten und Stornierungsgebühren

Bis zu 24 Stunden vor Mietbeginn: Es fällt eine Vermietungsdienstleistungsgebühr in Höhe von 5,60€ pro Miettag an. Im Übrigen entstehen keine Stornierungsgebühren. 

24 Stunden und weniger vor Mietbeginn: Stornierungsgebühren in Höhe von 50 % des Anmietungspreises 

Nach dem erstmaligen Aufschließen des Fahrzeugs ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Der Mieter kann das Fahrzeug jederzeit zurückgeben. Dennoch wird der Mietpreis für den kompletten Buchungszeitraum berechnet.


11. Unmöglichkeit

Ist es dem Vermieter unmöglich, dem Mieter bei Mietbeginn das Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wird er von der Leistung frei, wenn eine rechtzeitige Reparatur oder die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs vor der Übergabe an den Mieter nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist. Er hat dazu den ANYMOVE Kundenservice zu kontaktieren.


12. Versicherungsschutz

Die Fahrzeuge verfügen über eine KFZ-Haftpflichtversicherung für Selbstfahrervermietfahrzeuge. Für diese gelten die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, AKB 2015, im weiteren “AKB” genannt, sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. 

Der Versicherungsschutz über die integrierte Versicherung umfasst die KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. € pauschal – bei Personenschäden jedoch maximal 15 Mio. € je geschädigter Person – sowie eine Kaskoversicherung mit einer Höchstentschädigung von bis zu 150.000 € je Schadensfall, abhängig vom Fahrzeugwert.

Der Leistungsumfang der Teil- und Vollkaskoversicherung beschränkt sich auf folgende Schadensereignisse:

  • Brand und Explosion (Abschnitt A.2.2.1.1 AKB);
  • Entwendung (Abschnitt A.2.2.1.2 AKB);
  • Elementargefahren: Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen (auch Schneelawinen von Hausdächern), Muren, Erdbeben, Erdfall, Vulkanausbruch (Abschnitt A.2.2.1.3 AKB);
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art (Abschnitt A.2.2.1.4 AKB);
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung und durch Kurzschluss bedingte Überspannungsschäden an angrenzenden Aggregaten bis 10.000 EUR (Abschnitt A.2.2.1.6 AKB);
  • Tierbiss-Folgeschäden aller Art sind bis 10.000 EUR mitversichert (Abschnitt A.2.2.1.7 AKB);
  • Versicherungsschutz beim Transport auf Schiffen – Havarie Grosse oder die umlagefähigen Rettungskosten bei Anfahren eines Nothafens (Abschnitt A.2.2.1.9 AKB);
  • Unfall (Abschnitt A.2.2.2.2 AKB);
  • mut- oder böswillige Handlungen (Abschnitt A.2.2.2.3 AKB);

Ausgenommen von der Versicherungsleistung sind insbesondere solche Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs, durch falsche Bedienung des Fahrzeugs etwa durch Schaltfehler, das Ignorieren von Warnleuchten, Falschbetankung oder nicht sachgerecht verstautes Ladegut entstanden sind.

Mieter und alle vertraglich einbezogenen Fahrer haften je einzelnem Schadenereignis bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts; ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung oder ein gebuchtes Schutzpaket besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Für den Transport kennzeichnungspflichtiger und genehmigungspflichtiger Stoffe oder Güter im Sinne der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) besteht kein Versicherungsschutz.

13. Pflichten im Schadensfall

Unfälle, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und/oder ein sonstiger Untergang des Fahrzeuges sind ANYMOVE unverzüglich und unmittelbar telefonisch anzuzeigen.

Unfälle mit anderen Fahrzeugen, Verkehrsteilnehmern, Hecken, Pollern, Zäunen oder auch sonstigen Absperrungen oder sonstigen Markierungen und Begrenzungen sind bei der Polizei unter 110 anzuzeigen und durch die Polizei aufnehmen zu lassen. Bei Unfällen mit Personenschäden ist unverzüglich die Feuerwehr unter 112 zu informieren.

Eine unterlassene Schadens- oder Unfallmeldung hat eine Gebühr gemäß der Gebühren- und Kostenordnung zur Folge. 

Mieter verpflichten sich eine Schadensanzeige auszufüllen, die mindestens folgenden Inhalt besitzt:

  • Schadenanzeige durch das entsprechende Formular, welches vom ANYMOVE Kundenservice bereitgestellt wird;
  • Polizeiliche Meldung bei einem Unfall und einem Diebstahl, die Meldepflicht obliegt den Mietern
  • Aussagekräftige Schadenfotos
  • Kopie der aktuellen Fahrerlaubnis/schriftliche Bestätigung des Führerscheinbesitz sowie die entsprechenden Angaben im Formular „Schadensanzeige”

14. Haftungsbeschränkung und Vertragsparteien

Die Haftung von ANYMOVE ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist zudem auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. ANYMOVE ist nicht haftbar für die inkorrekte Funktion der Website, App oder der Dienstleistung, einschließlich deren mangelnde Verfügbarkeit, falls diese auf das Verhalten eines Benutzers zurückzuführen ist, im Falle einer unvorhergesehenen und nicht zu bewältigenden Handlung Dritter oder im Falle höherer Gewalt.

Als digitale Mobility-Plattform kann die Rolle von ANYMOVE darauf beschränkt sein, Fahrzeuginhaber mit Mietern in Verbindung zu bringen. ANYMOVE ist bei einer Vermittlung keine Vertragspartei. Deshalb kann ANYMOVE nicht für durch den Mieter oder Vermieter verursachte oder von ihm erlittene Schäden bei der Nutzung eines über ANYMOVE gemieteten Fahrzeugs haftbar gemacht werden. ANYMOVE kann auch nicht die Zahlungsfähigkeit von Nutzern, insbesondere der Mieter, garantieren. ANYMOVE ist auch nicht verpflichtet, Bonitätsprüfungen der Nutzer durchzuführen.


15. Personenbezogene Daten

ANYMOVE ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, die durch Ihre Nutzung der Dienstleistungen, unserer App oder andere Internetanwendungen erhoben werden. Die Einzelheiten dazu gehen aus der Datenschutzerklärung hervor.


16. Kündigung und Sperrung

Sowohl ANYMOVE als auch Nutzer können jederzeit die vertragliche Beziehung fristlos kündigen. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. ANYMOVE stellt Nutzern eine Funktion zur Löschung des Nutzerkontos zur Verfügung. Die Löschung des Nutzerkontos stellt auch eine Kündigung des Vertrages nach dieser Nummer dar. Eine Kündigung beendet nicht laufende Mietverhältnisse. Eine Kündigung macht auch nicht für entstandene Schäden und Verstöße während der Vertragslaufzeit frei. Das Nutzerkonto wird mit Wirksamkeit der Kündigung, frühestens jedoch sechs Monate nach der letzten Vermietung, gelöscht. Ebenso behält sich ANYMOVE vor, Nutzer bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen zeitweilig oder dauerhaft von der Nutzung der Plattform auszuschließen. Die Entscheidung über den Ausschluss kann unbegründet erfolgen. Die Entscheidung obliegt ANYMOVE.


17. Änderung der Bedingungen

  • ANYMOVE behält sich eine Änderung dieser AGB vor, wenn eine für die Nutzer oder ANYMOVE unvorhersehbare Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt, auf deren Eintritt ANYMOVE keinen Einfluss haben und welche das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung in diesem Vertrag verschiebt. Insbesondere ist ANYMOVE zu einer Änderung berechtigt, wenn eine oder mehrere der in diesen Nutzungsbedingungen enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und das Äquivalenzverhältnisses nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung aufrechterhalten werden kann. Die Nutzungsbedingungen werden nur so weit geändert, als dies für die Wiederherstellung des Äquivalenzprinzips erforderlich ist und die Änderung Nutzern zumutbar sind. Sollte ANYMOVE eine Änderung der AGB beabsichtigen, werden die Nutzer mindestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem die Änderung der AGB wirksam werden soll, in Textform über die Änderungen einschließlich des Änderungszeitpunkts informieren. Die Änderung wird nur wirksam, wenn der Nutzer dieser zustimmt. Sollte der Nutzer der Änderung der AGB nicht bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt in Textform widersprochen haben, gilt die Zustimmung als erteilt.


18. Sonstiges

  • Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


19. Gebühren- und Kostenordnung

  • Nachladen von Strom Fehlmengen 
    Je nach gewähltem Tarif in der APP ist eine Aufladung zum Mietende nicht inklusive. Für jede fehlende Kilowattstunde Strom berechnen wir 2,20€.

    Sonderreinigung bei Verschmutzungen 90€
    Eine Sonderreinigung (Innen/Außen) durch eine Verschmutzung wird mit 90€ berechnet. Eine schwere Verunreinigung wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die zusätzlichen Kosten richten sich gemäß Aufwand.

    Rauchen und Dampfen im Fahrzeug 250€
    Die Kosten für das Rauchen und Dampfen in unserem Fahrzeug betragen 250€. Zusätzlich kann eine Sonderreinigung beauftragt werden, die nach Aufwand weiterberechnet wird.

    Verlust von Ladekarten 150€
    Der Verlust von Ladekarten kostet 150€. Etwaiger Missbrauch wird zur Anzeige gebracht.

    Verlust von Fahrzeugschlüssel und Schlüsselkarten 250€
    Der Verlust von Fahrzeugschlüsseln kostet 250€. Zusätzlich wird die Rechnung der Reparatur und ein Nutzungsausfall berechnet. Das unbegründete Einbehalten eines Fahrzeugschlüssels wird zur Anzeige gebracht.

    Unterlassene Schadens- oder Unfallmeldung 400€
    Eine unterlassene Schadens- oder Unfallmeldung kostet zur Sonderprüfung 400€. Eine unterlassene Unfallmeldung führt  zum Verlust des Versicherungsschutzes.

    Bearbeitungsgebühr Schaden 45€
    Die Bearbeitungsgebühr für einen selbstverschuldeten Schadensfall beträgt 45€. Die Bearbeitungsgebühr fällt zusätzlich zur Schadenshöhe bzw. dem Selbstbehalt an.

    Bearbeitungsgebühr Strafzettel 15€
    Die Bearbeitungsgebühr von 15€ fällt zzgl. der Kosten des eigentlichen Strafzettels an und wird dir je nach Verfahren automatisch weitergegeben.

    Bearbeitungsgebühr Abschleppen 100€
    Ein Abschleppen ohne Pannenfall (z.B. falsches Parken, vorsätzlich leerer Akku, Pannenmeldung ohne Panne) wird mit 100€ zzgl. der eigentlichen Abschleppkosten berechnet.

    Servicefahrt durch unsere Mitarbeiter 100€
    Muss das Fahrzeug aufgrund von Kundenverschulden (Fundsachen, Fahrzeug nicht richtig abgestellt, etc.) angefahren werden, berechnen wir eine Aufwandspauschale von 100€.

    Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs
    Eine verspätete Rückgabe des Fahrzeugs bis zu 30 Minuten nach Ablauf der Anmietung ist kostenlos, gilt aber ausdrücklich als Verspätung. Ab der 31. Minute wird für jede angefangene Stunde 20€/h berechnet. Zudem wird ein weiterer Miettag zum unreduzierten Preis der Erstbuchung berechnet. Gutscheine können nicht angewendet werden. ANYMOVE kann jederzeit, nach Ablauf der 30 Minuten Kulanzfrist, das Fahrzeug als unterschlagen melden.

    Rückführungen von Fahrzeugen zur Heimatadresse 250€
    Für die Rückführung des Fahrzeugs fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 250€ an. Zudem wird für jeden Kilometer zurück zum Startpunkt der Anmietung 3,75€ berechnet.