der AnyMove GmbH, Leuschnerdamm 31, 10999 Berlin HRB 227454 B (nachfolgend „AnyMove“ genannt)
Letzte Aktualisierung: 30. November 2022
1. Gegenstand
ANYMOVE GmbH, Leuschnerdamm 31, 10999 Berlin („ANYMOVE“), ist Betreiberin von ANYMOVE. ANYMOVE ist eine Plattform („Plattform“), die es registrierten Nutzer:innen („Nutzer“) ermöglicht Fahrzeuge als Mieter:innen („Mieter“) zu buchen die von zertifizierten Vermieter:innen („Vermieter“) zur Vermietung angeboten werden. ANYMOVE nimmt dabei eine vermittelnde Aufgabe ein und wird nicht Partei des zwischen Mieterin und Vermieterin über ANYMOVE geschlossenen Mietvertrags oder ANYMOVE selbst kann auch als Vermieterin auftreten. Die Plattform basiert auf mobilen Applikationen („APP“) oder anderen Internetanwendungen.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für die Nutzung der App und anderen Internetanwendungen sowie für die Anmietung und Vermietung von Fahrzeugen darüber.
2. Bedingungen für die Nutzung der App und anderer Internetanwendungen
Um die App nutzen zu können und auf deren Funktionen zugreifen zu können, muss der Nutzer sich für ein Nutzerkonto registrieren. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt online, z.B. über die App. Der Nutzer ist während der Nutzung der Dienste von ANYMOVE dafür verantwortlich, dass die technischen Eigenschaften seines mobilen Endgeräts, Computers oder anderer Geräte und sein Netzwerk den Zugriff auf die App, Webseite oder andere Internetanwendungen gestatten.
Registrieren dürfen sich nur natürliche Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, juristische Personen und Personengesellschaften. Bei der Registrierung gibt der Nutzer ein Mobilnummer und eine SMS Code (Zwei-Faktor-Authentifizierung) ein (zusammen „Zugangsdaten“), mit denen er nach erfolgreicher Registrierung Zugriff auf sein durch ANYMOVE freigeschaltetes Nutzerkonto erhält. Der Nutzer hat für eine erfolgreiche Registrierung seinen vollständigen Namen, eine aktuelle Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und weitere Identifizierungsmerkmale anzugeben. Juristische Personen, Personengesellschaften und eingetragene Kaufleute verpflichten sich außerdem, falls vorhanden, ihren Firmennamen und die Handelsregisternummer anzugeben. ANYMOVE ist berechtigt, die Personalien, die Wohnanschrift und die weiteren Angaben durch einen gültigen Personalausweis oder andere geeignete Dokumente zu überprüfen. Ein Nutzer darf nicht mehr als ein Nutzerkonto registrieren und sein Nutzerkonto nicht auf andere übertragen.
Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die Zugangsdaten vertraulich zu verwahren und vor der Einsichtnahme durch Dritte zu schützen. Der Nutzer verpflichtet sich, ANYMOVE unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er vermutet, dass seine Zugangsdaten verloren gegangen sind, gestohlen wurden oder sein Nutzerkonto auf andere Weise durch eine nicht autorisierte dritte Person genutzt wird.
Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte auf seinem Nutzerprofil zu teilen oder hochzuladen, die strafbar, rechtswidrig, irreführend, diskriminierend, falsch oder betrügerisch sind oder die Rechte einer anderen Person verletzen.
Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung aktuelle, richtige und vollständige Angaben zu machen. Der Nutzer hat sämtliche persönliche Daten während der Dauer seines Nutzungskontos stets auf dem aktuellen Stand zu halten. ANYMOVE übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben auf dem Profil des Nutzerkontos und Angebote von Nutzern sowie sonstiger Informationen und Inhalte, die Nutzer auf der Plattform einstellen.
ANYMOVE behält sich vor, Inhalte zu sperren oder zu entfernen, die unter Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen öffentlich gemacht wurden.
3. Zahlungsdaten und Schadensersatz
Um ein Fahrzeug über die ANYMOVE anmieten und nutzen zu können, muss der Mieter entweder bei Registrierung oder später in seinem Nutzerkonto ein von ANYMOVE akzeptiertes Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte oder andere Online-Zahlungsmittel) auswählen und die entsprechenden Daten hinterlegt haben.
Mit Bestätigung des Zahlungsmittels ermächtigt der Mieter ANYMOVE, das entsprechende Zahlungsmittel zur Begleichung aller Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform anfallen, und aller ANYMOVE zustehenden Forderungen zu nutzen.
Nutzer („Anspruchssteller“) können die in der Gebühren- und Kostenordnung definierten Ansprüche gegen einen anderen Nutzer („Anspruchsgegner“) beim ANYMOVE Kundenservice geltend machen. Dies hat innerhalb von 180 Tage nach der Rückgabe des Fahrzeugs zu erfolgen. Der ANYMOVE Kundenservice entscheidet, ob er die Forderung für begründet hält. Ist dies der Fall, wird er den in der Gebühren- und Kostenordnung definierten Betrag beim Anspruchsgegner einziehen und die ausgewiesene Summe an den Anspruchsteller auszahlen. Der Anspruchsgegner erklärt sich für diesen Fall mit dem Einzug der Forderung einverstanden. Anspruchsteller und Anspruchsgegner bleibt der Rechtsweg unabhängig von der Entscheidung des ANYMOVE Kundenservice offen, insbesondere kann der Anspruchsteller selbständig weitere und höhere Ansprüche geltend machen. In bestimmten in der Gebühren- und Kostenordnung aufgeführten Fällen ist ANYMOVE, ohne dass ein Nutzer Ansprüche geltend macht, berechtigt, eine zusätzliche Gebühr zu verlangen. Bei den in der Gebühren- und Kostenordnung aufgeführten Beträgen handelt es sich um pauschalisierten Schadensersatz. Der Anspruchsgegner kann nachweisen, dass dem Anspruchsteller oder ANYMOVE niedrigere Kosten entstanden sind. Ebenso können ANYMOVE oder der Anspruchsteller nachweisen, dass ihnen höhere Kosten entstanden sind.
4. Bedingungen für das professionelle Vermieten von Fahrzeugen über ANYMOVE
Juristische Personen, Personengesellschaften und natürliche Personen können unter folgenden Voraussetzungen über die ANYMOVE App Fahrzeuge zur Vermietung anbieten:
Die von ANYMOVE zertifizierte digitale Ent- und Verriegelung ermöglicht es dem Mieter, die Ausleihe ohne physischen Kontakt zum Vermieter des Fahrzeugs durchführen zu können. Der Mieter kann das Fahrzeug mit Hilfe der von ANYMOVE zertifizierte digitale Ent- und Verriegelung über die ANYMOVE App bei Mietbeginn aufschließen und bei Mietende wieder verschließen.
Im Rahmen des vom Vermieter durchzuführenden Einstellvorgang vor Beginn der Vermietung überprüft ANYMOVE anhand der Marke, des Typs, und des Alters des Fahrzeugs, ob sich das jeweilige Fahrzeug des Vermieters für das Vorhalten einer von ANYMOVE zertifizierte digitale Ent- und Verriegelung eignet.
Liegen die technischen Voraussetzungen für eine Vorhaltung der Key Box vor, kann der Vermieter von ANYMOVE zertifizierte digitale Ent- und Verriegelung kostenpflichtig bestellen.
Die von ANYMOVE zertifizierte digitale Ent- und Verriegelung verbleibt im Eigentum von ANYMOVE und wird für einen monatlichen Mietzins von 45,00 € an den Vermieter vermietet. Der Mietzins wird mit den Mieteinnahmen verrechnet. Falls dies nicht möglich sein sollte, wird das hinterlegte Zahlungsmittel belastet.
Es dürfen nur Fahrzeuge vermietet werden, die den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Der Vermieter hat vor Einstellen eines Fahrzeugs diese Bedingungen sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen und zu gewährleisten, dass sein zu vermietendes Fahrzeug diese Bedingungen erfüllt (insbesondere darf der Wert des Fahrzeuges 150.000 € und die Nennleistung 500 Kilowatt nicht übersteigen). Die Einhaltung dieser Bedingungen ist auch Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Die Fahrzeuge müssen regelmäßig im Einklang mit den Herstellerempfehlungen gewartet werden und die für die Zulassung erforderliche Sicherheitsausrüstung besitzen (z.B. Sommerreifen, wintertaugliche Bereifung). Die Fahrzeugausrüstung muss nach bestem Wissen des Fahrzeuginhabers in einem ordnungsgemäßen Betriebszustand sein, einschließlich Reifen, Bremsen, Scheinwerfer, sonstige Leuchten, Lenkung und Sicherheitsgurte. Alle Mautgeräte müssen für die Vermietung über ANYMOVE entfernt werden.
Der gesetzlich vorgesehene Zeitabstand für die Hauptuntersuchung darf nicht abgelaufen sein. Ist bei einem Fahrzeug der auf der Prüfplakette angegebene Monat abgelaufen, kann es nicht über ANYMOVE vermietet werden, selbst wenn es nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften weiterhin im Straßenverkehr geführt werden darf.
Die Fahrzeuge müssen über die gesetzlich erforderliche Pflichtversicherung verfügen. Der Vermieter wird darauf hingewiesen, dass ein Nichtbezahlen der Versicherungsprämie für die Pflichtversicherung zur Außerbetriebssetzung des Fahrzeugs führen kann.
Es gelten darüber hinaus die folgenden Bedingungen für eine Vermietung über ANYMOVE:
5. Bedingungen für das Mieten von Fahrzeugen über die ANYMOVE APP
Um Fahrzeuge über die ANYMOVE APP mieten zu können muss der jeweilige Mieter folgende Voraussetzungen erfüllen:
Dem Vermieter steht es frei, nachfolgende zusätzliche Regeln und Bedingungen für die Anmietung seines Fahrzeugs vorzuschreiben:
6. Bedingungen für die Einzelmietverträge
ANYMOVE kann zur Auffindung eines geeigneten Fahrzeugs entsprechende Suchfunktionen anbieten. Hat der Mieter ein für ihn passendes Fahrzeug gefunden, kann er das angebotene Fahrzeug sofort buchen. Der Mietvertrag kommt zustande, indem der Mieter den Buchungsvorgang durchläuft und am Ende die kostenpflichtige Buchung bestätigt. Die Höchstmietdauer wird beim Buchungsvorgang angezeigt.
Der gesamte vom Mieter für die Vermietung und andere Dienstleistungen zu zahlende Betrag („Mietpreis“), ausschließlich der Option zur Selbstbehaltsreduzierung, kann beinhalten:
7. Übergabe des Fahrzeugs
Der Vermieter hat das Fahrzeug dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen.
Den Zustand des Fahrzeugs hat der Mieter unmittelbar bei Entriegelung des Fahrzeugs zu überprüfen und Mängel oder Schäden über die APP oder über die E-Mail help@anymove.app zu melden.
Der Mieter verpflichtet sich darüber hinaus die folgenden acht Weitwinkelfotos des Fahrzeugs aufzunehmen und diese innerhalb von 30 Minuten nach Entriegelung des angemieteten Fahrzeugs über die App hochzuladen oder per E-Mail an help@anymove.app zu schicken:
Vorderseite, vorne links, linke Seite, hinten links, Rückseite, hinten rechts, rechte Seite, vorne rechts.
8. Nutzung des Fahrzeugs
Der Mieter hat das Fahrzeug pfleglich und sorgsam zu behandeln. Der Mieter muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überzeugen, im speziellen durch eine Sichtprüfung der Räder und Reifen und der Außenbeleuchtung. Der Mieter muss bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem gemieteten Fahrzeug zu jeder Zeit die jeweiligen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen einhalten. ANYMOVE übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen Verstoß des Kunden gegen diese Pflichten entstehen. Bei einem Verstoß des Mieters gegen die genannten Pflichten haftet der Mieter grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften für alle daraus entstehenden Schäden.
Der Mieter darf das Fahrzeug keinem Dritten zum Gebrauch überlassen, außer es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vor.
Das Fahrzeug darf nur in den folgenden Ländern genutzt werden: Norwegen, Schweden, Finnland, Deutschland, Dänemark, Polen, Portugal, Tschechien, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Italien, Ungarn, Monaco, Slowenien, Kroatien, Slowakei, Großbritannien, Irland, San Marino, Vatikan, Liechtenstein, Andorra.
Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken bzw. in folgender Weise zu nutzen:
Im Falle von Fahrzeugschäden und technischen Defekten, welche den Gebrauch des Fahrzeugs als Fortbewegungsmittel erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen, endet die Vermietung abweichend von der gebuchten Mietdauer mit Eintritt dieses Ereignisses. Dies ist dem ANYMOVE Kundenservice sofort anzuzeigen.
Für die gegen den Mieter im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs verhängten Verwarnungsgelder, Geldbußen oder Geldstrafen ist der Mieter selbst verantwortlich. Es wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr gemäß der Gebührenordnung fällig.
Der Mieter stimmt zu, dass zum Zwecke des Diebstahlschutzes und zur Durchführung des Betriebsablauf, die Fahrzeugposition sowie Fahrdaten wie Kilometerstände und Batterieladezustand sowie Beschleunigungswerte über die X-Achsen, Y-Achse und Z-Achse überwacht werden können. Unsere Fahrzeuge sind mit einer aktiven Raucherkennung ausgestattet. Diese erkennt, ob im Fahrzeuginnenraum geraucht oder gedampft wurde und identifiziert damit etwaige Verstöße gegen das in diesen Bedingungen definierte Rauchverbot. Es werden im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot ein Zeitstempel und eine Ortsangabe von dem Gerät erfasst.
Die Daten werden von verschiedenen Dienstleistern erhoben und verarbeitet. Mit den Dienstleistern haben wir zum Schutz Ihrer Daten jeweils Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen. Die so gewonnenen Daten werden entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist 3 Jahre archiviert. Die erhobenen Daten können als Beweis in Strafangelegenheiten und bei Verstößen gegen diese AGB verwendet werden.
9. Rückgabe des Fahrzeugs
Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe nach dem von ANYMOVE zur Verfügung gestellten Rückgabebericht zu dokumentieren und erneut folgende Fotos in der APP oder per E-Mail an help@anymove.app bereitzustellen.
Vorderseite, vorne links, linke Seite, hinten links, Rückseite, hinten rechts, rechte Seite, vorne rechts.
Die Regeln des Batterieladestand zu Mietbeginn und Mietende wird für den jeweiligen Service in der APP angezeigt. Bei einem niedrigeren Batterieladezustand zu Mietende wird die fehlende Batterieladung zuzüglich einer Aufwandspauschale gemäß der Gebühren- und Kostenordnung in Rechnung gestellt. Zum Nachweis höherer oder niedrigerer Kosten gilt Absatz 3. entsprechend. Das Fahrzeug muss jedoch mit einem Batterieladestand von mindestens 10% des Gesamtvolumens abgestellt werden. Entstehende Gebühren für das Abschleppen oder Nachladen sind in der Gebühren- und Kostenordnung geregelt.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug im Sauberkeitszustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat er dem Vermieter die durch die Reinigung entstehenden Kosten gemäß Gebühren- und Kostenordnung zu ersetzen.
Das angemietete Fahrzeug ist in einem Umkreis von 400 Metern um die für das Fahrzeug angegebene Adresse zurückzugeben. Die Adresse ist zum Mietende in der APP zu finden. Fahrzeuge mit einem Privatparkplatz sind genau an diesem zurückzubringen. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Vereinbarungen haben über den von ANYMOVE vorgesehenen Mechanismus bzw. den über den Kundenservice per Chat oder Telefonat zu erfolgen. Das Fahrzeug muss im öffentlichen Verkehrsraum auf einem Platz, der ein dauerhaftes, kostenloses Parken ermöglicht, abgestellt werden. Zuwiderhandlung werden gemäß Gebühren- und Kostenordnung geahndet.
Mieter müssen über die App oder den Kundenservice eine Verlängerung anfragen, sofern eine Rückgabe innerhalb der gebuchten Zeit nicht möglich ist. Der zusätzliche Mietpreis wird während des Vorgangs angezeigt bzw. mitgeteilt. Erfolgt keine Verlängerung und geben Mieter das Fahrzeug nicht innerhalb der ersten 30 Minuten nach dem vereinbarten Rückgabedatum und -zeit zurück, so sind die folgenden Verspätungsgebühren nach Gebühren- und Kostenordnung fällig. Zum Nachweis höherer oder niedrigerer Kosten gilt Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Zudem ist der Mietpreis des letzten Buchungstages als Mietpreis für jede angefangene 24 Stunden der Verspätung zu zahlen.
Der Vermieter kann das Fahrzeug nach der Kulanzzeit von 30 Minuten nach Ende der Anmietung jederzeit als gestohlen melden.
10. Stornierung
Mieter können die Buchung bis zum erstmaligen Aufschließen des Fahrzeugs über help@anymove.app stornieren.
Es fallen dabei die folgenden Kosten und Stornierungsgebühren an:
Bis einer Stunde nach der kostenpflichtigen Buchung: keine Kosten und Stornierungsgebühren
Bis zu 24 Stunden vor Mietbeginn: Es fällt eine Vermietungsdienstleistungsgebühr in Höhe von 5,60€ pro Miettag an. Im Übrigen entstehen keine Stornierungsgebühren.
24 Stunden und weniger vor Mietbeginn: Stornierungsgebühren in Höhe von 50 % des Anmietungspreises
Nach dem erstmaligen Aufschließen des Fahrzeugs ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Der Mieter kann das Fahrzeug jederzeit zurückgeben. Dennoch wird der Mietpreis für den kompletten Buchungszeitraum berechnet.
11. Unmöglichkeit
Ist es dem Vermieter unmöglich, dem Mieter bei Mietbeginn das Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wird er von der Leistung frei, wenn eine rechtzeitige Reparatur oder die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs vor der Übergabe an den Mieter nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist. Er hat dazu den ANYMOVE Kundenservice zu kontaktieren.
12. Versicherungsschutz
Die Fahrzeuge verfügen über eine KFZ-Haftpflichtversicherung für Selbstfahrervermietfahrzeuge. Für diese gelten die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung, AKB 2015, im weiteren “AKB” genannt, sofern in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
Der Versicherungsschutz über die integrierte Versicherung umfasst die KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. € pauschal – bei Personenschäden jedoch maximal 15 Mio. € je geschädigter Person – sowie eine Kaskoversicherung mit einer Höchstentschädigung von bis zu 150.000 € je Schadensfall, abhängig vom Fahrzeugwert.
Der Leistungsumfang der Teil- und Vollkaskoversicherung beschränkt sich auf folgende Schadensereignisse:
Ausgenommen von der Versicherungsleistung sind insbesondere solche Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs, durch falsche Bedienung des Fahrzeugs etwa durch Schaltfehler, das Ignorieren von Warnleuchten, Falschbetankung oder nicht sachgerecht verstautes Ladegut entstanden sind.
Mieter und alle vertraglich einbezogenen Fahrer haften je einzelnem Schadenereignis bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts; ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung oder ein gebuchtes Schutzpaket besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Für den Transport kennzeichnungspflichtiger und genehmigungspflichtiger Stoffe oder Güter im Sinne der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) besteht kein Versicherungsschutz.
13. Pflichten im Schadensfall
Unfälle, Schäden, Diebstahl, Zerstörung und/oder ein sonstiger Untergang des Fahrzeuges sind ANYMOVE unverzüglich und unmittelbar telefonisch anzuzeigen.
Unfälle mit anderen Fahrzeugen, Verkehrsteilnehmern, Hecken, Pollern, Zäunen oder auch sonstigen Absperrungen oder sonstigen Markierungen und Begrenzungen sind bei der Polizei unter 110 anzuzeigen und durch die Polizei aufnehmen zu lassen. Bei Unfällen mit Personenschäden ist unverzüglich die Feuerwehr unter 112 zu informieren.
Eine unterlassene Schadens- oder Unfallmeldung hat eine Gebühr gemäß der Gebühren- und Kostenordnung zur Folge.
Mieter verpflichten sich eine Schadensanzeige auszufüllen, die mindestens folgenden Inhalt besitzt:
14. Haftungsbeschränkung und Vertragsparteien
Die Haftung von ANYMOVE ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist zudem auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. ANYMOVE ist nicht haftbar für die inkorrekte Funktion der Website, App oder der Dienstleistung, einschließlich deren mangelnde Verfügbarkeit, falls diese auf das Verhalten eines Benutzers zurückzuführen ist, im Falle einer unvorhergesehenen und nicht zu bewältigenden Handlung Dritter oder im Falle höherer Gewalt.
Als digitale Mobility-Plattform kann die Rolle von ANYMOVE darauf beschränkt sein, Fahrzeuginhaber mit Mietern in Verbindung zu bringen. ANYMOVE ist bei einer Vermittlung keine Vertragspartei. Deshalb kann ANYMOVE nicht für durch den Mieter oder Vermieter verursachte oder von ihm erlittene Schäden bei der Nutzung eines über ANYMOVE gemieteten Fahrzeugs haftbar gemacht werden. ANYMOVE kann auch nicht die Zahlungsfähigkeit von Nutzern, insbesondere der Mieter, garantieren. ANYMOVE ist auch nicht verpflichtet, Bonitätsprüfungen der Nutzer durchzuführen.
15. Personenbezogene Daten
ANYMOVE ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, die durch Ihre Nutzung der Dienstleistungen, unserer App oder andere Internetanwendungen erhoben werden. Die Einzelheiten dazu gehen aus der Datenschutzerklärung hervor.
16. Kündigung und Sperrung
Sowohl ANYMOVE als auch Nutzer können jederzeit die vertragliche Beziehung fristlos kündigen. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. ANYMOVE stellt Nutzern eine Funktion zur Löschung des Nutzerkontos zur Verfügung. Die Löschung des Nutzerkontos stellt auch eine Kündigung des Vertrages nach dieser Nummer dar. Eine Kündigung beendet nicht laufende Mietverhältnisse. Eine Kündigung macht auch nicht für entstandene Schäden und Verstöße während der Vertragslaufzeit frei. Das Nutzerkonto wird mit Wirksamkeit der Kündigung, frühestens jedoch sechs Monate nach der letzten Vermietung, gelöscht. Ebenso behält sich ANYMOVE vor, Nutzer bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen zeitweilig oder dauerhaft von der Nutzung der Plattform auszuschließen. Die Entscheidung über den Ausschluss kann unbegründet erfolgen. Die Entscheidung obliegt ANYMOVE.
17. Änderung der Bedingungen
18. Sonstiges
19. Gebühren- und Kostenordnung